Weiteres Urteil des Bundesgerichts im Betrugsfall

- Verurteilung des ehemaligen Leiters Rechnungswesen in allen Punkten bestätigt

- Kantonsgericht soll Strafmass von 5 ½ Jahren Gefängnis nochmals neu begründen

Weiteres Urteil des Bundesgerichts im Betrugsfall

- Verurteilung des ehemaligen Leiters Rechnungswesen in allen Punkten bestätigt

- Kantonsgericht soll Strafmass von 5 ½ Jahren Gefängnis nochmals neu begründen

25.04.2014 

Im Betrugsfall bei der EMS-CHEMIE AG hat das Bundesgericht den ehemaligen Leiter Rechnungswesen - inzwischen bereits im 5. erfolgten Gerichtsentscheid - zwar definitiv schuldig gesprochen, den Fall aber gleichzeitig nochmals an das Kantonsgericht  Graubünden zur ausführlicheren Erläuterung des Strafmasses zurückgewiesen. Das Rechtsverfahren dauert nun bereits 9 Jahre ohne formell Rechtskraft erlangt zu haben.

Aufgrund der langen Verfahrensdauer durch alle Beschwerdeinstanzen sowie aufgrund des inzwischen fortgeschrittenen Alters des im 78. Altersjahr stehenden Verurteilten wird ein tatsächlicher Vollzug des Urteils immer unwahrscheinlicher. Ausserdem bleibt die Rückzahlung der ‎widerrechtlich erlangten CHF 10 Mio. bis zum definitiven Abschluss weiter blockiert.

Für EMS manifestieren sich mit dem jüngsten Entscheid einmal mehr die massiven Unzulänglichkeiten des Schweizer Rechtssystems und den faktisch nicht vorhandenen Schutz des Geschädigten mittels irrelevanten Formalitäten und langwierigen Instanzwegen. Im internationalen Vergleich muss das Schweizer Recht und seine Durchsetzbarkeit mittlerweile leider als Standortnachteil beurteilt werden.