Rechtsfall der EMS-CHEMIE AG "Verletzung von Fabrikations- und Geschäftsgeheimnissen": Verfahren gegen ehemaligen Leiter F&E wegen Verjährung eingestellt!

Verfahrenseinstellung gegen ehemaligen Leiter Forschung und Entwicklung wegen Verjährung im Verfahren.

Damit kommt ein weiterer Beschuldigter aufgrund gravierender Verfahrensmängel straffrei davon!

Erneute Anklage gegen die verbleibenden 2 Beschuldigten.

Rechtsfall der EMS-CHEMIE AG "Verletzung von Fabrikations- und Geschäftsgeheimnissen": Verfahren gegen ehemaligen Leiter F&E wegen Verjährung eingestellt!

Verfahrenseinstellung gegen ehemaligen Leiter Forschung und Entwicklung wegen Verjährung im Verfahren.

Damit kommt ein weiterer Beschuldigter aufgrund gravierender Verfahrensmängel straffrei davon!

Erneute Anklage gegen die verbleibenden 2 Beschuldigten.

05.04.2013 

Die EMS-CHEMIE AG, eine Tochtergesellschaft der EMS-CHEMIE HOLDING AG mit Sitz in Domat/Ems (CH), reichte am 23. Januar 2007 Strafanzeige ein gegen Dritte sowie damalige und ehemalige Mitarbeiter wegen Verletzung von Fabrikations- und Geschäftsgeheimnissen. Dies aufgrund des dringenden Verdachts, dass ein Dritter EMS-Mitarbeiter systematisch zur Verletzung von Fabrikations- und Geschäftsgeheimnissen anstiftete, in der Absicht, EMS auf unlautere Weise am Markt zu konkurrenzieren.

Nachdem bereits im Sommer 2012 ein ehemaliger Mitarbeiter wegen verjährter Tatbestände und Mängel in der Untersuchung freigesprochen wurde, kommt nun ein weiterer Beschuldigter, nämlich der ehemalige Leiter Forschung und Entwicklung, ungestraft davon. Die Bundesanwaltschaft stellt seinen Fall wegen zwischenzeitlicher Verjährung sämtlicher Tatbestände ein.

Das der Bundesanwaltschaft obliegende Untersuchungsverfahren litt anhaltend unter gravierenden Verfahrensmängel und zeitlichen Verzögerungen. Anklagen der Bundesanwaltschaft wurden gleich mehrmals durch das Bundesstrafgericht zur Überarbeitung zurückgewiesen. In dem inzwischen über 6 Jahre dauernden Verfahren fielen in der Folge bereits zahlreiche Tatbestände der Verjährung zum Opfer.

Die nun erfolgte Einstellung des Verfahrens gegen einen weiteren ehemaligen Mitarbeiter wegen Verjährung ist insbesondere deshalb stossend, weil von dessen Schuldigkeit ausgegangen werden muss. In den über 6 Jahren der Untersuchung bestätigten insgesamt vier unabhängige Gutachter den Geheimnisgehalt der beschlagnahmten Dokumente, die Bundesanwaltschaft erliess zweimal einen Strafbefehl und erhob zweimal Anklage gegen ihn.

Gegen die verbleibenden zwei Beschuldigten hat die Bundesanwaltschaft nun erneut Anklage erhoben. Der Termin der Gerichtsverhandlung ist noch nicht bekannt.