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Im Rechtsfall der EMS-CHEMIE AG gegen Dritte sowie ehemalige Mitarbeiter ist offenbar auch die zweite, überarbeitete Anklage aufgrund von Verfahrensmängeln nicht verwertbar. Das Bundesstrafgericht weist den Fall erneut zur Überarbeitung an die Bundesanwaltschaft zurück.
Im Rechtsfall der EMS-CHEMIE AG gegen Dritte sowie ehemalige Mitarbeiter ist offenbar auch die zweite, überarbeitete Anklage aufgrund von Verfahrensmängeln nicht verwertbar. Das Bundesstrafgericht weist den Fall erneut zur Überarbeitung an die Bundesanwaltschaft zurück.
Das Bundesstrafgericht monierte, dass es die Bundesanwaltschaft unterlassen hätte, erneut Stellungnahmen der Beschuldigten einzuholen, neue Einvernahmen durchzuführen und die aktuellen persönlichen Verhältnisse der Beschuldigten zu klären. Die Untersuchung der Bundesanwaltschaft dauert inzwischen über 6 Jahre.
Damit geht der Fall zum dritten Mal zurück an die Bundesanwaltschaft. Bereits im Juni 2012 retournierte das Bundesstrafgericht den Fall aufgrund einer ungenügenden Aktenordnung an die Bundesanwaltschaft, und im Juli 2012 wurde die erste Anklage wegen gravierender formeller Mängel ebenfalls an die Bundesanwaltschaft zurückgewiesen.
Mit der neuerlichen Rückweisung liegt der Fall wieder bei der Bundesanwaltschaft zur zusätzlichen Untersuchung, womit sich der Fall nochmals verzögert und weitere Anklagepunkte zu verjähren drohen.
EMS ist erschüttert, dass aufgrund von fortgesetzten formellen Vorgehensfehlern der Bundesanwaltschaft die Durchsetzung von materiellen Rechtsansprüchen in der Schweiz offensichtlich nicht mehr gewährleistet ist. Im Rahmen der nun über 6-jährigen Untersuchung beurteilten bereits vier unabhängige Gutachter den Geheimnisgehalt der bei den Beschuldigten beschlagnahmten Dokumente als gegeben...