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EMS-CHEMIE AG, eine Tochtergesellschaft der EMS-CHEMIE HOLDING AG, hat am 23. Januar 2007 Strafanzeige wegen Verletzung von Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnissen eingereicht. Dank frühzeitiger Aufdeckung der unrechtmässigen Handlungen konnte für EMS ein wesentlicher Schaden vermieden werden.
EMS-CHEMIE AG, eine Tochtergesellschaft der EMS-CHEMIE HOLDING AG, hat am 23. Januar 2007 Strafanzeige wegen Verletzung von Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnissen eingereicht. Dank frühzeitiger Aufdeckung der unrechtmässigen Handlungen konnte für EMS ein wesentlicher Schaden vermieden werden.
Die Bundesanwaltschaft informierte am 5. Februar 2008 mittels Medienmitteilung, dass sich der von EMS angezeigte Tatverdacht erhärtet habe. Im Rahmen der Untersuchung entschied der Eidgenössische Untersuchungsrichter, dass den Beschuldigten detaillierte Akteneinsicht zu gewähren sei. Da die betreffenden Akten Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnisse enthalten, reichte EMS beim Bundesstrafgericht Beschwerde gegen diese detaillierte Offenlegung ein. Die Beschwerde wurde am 13. Februar 2009 vom Bundesstrafgericht abschlägig behandelt, womit die Beschuldigten nun detaillierte Akteneinsicht erhalten.
EMS bedauert diesen Verfahrensentscheid des Bundesstrafgerichts. Für den Ausgang des Strafprozesses ist der Entscheid jedoch ohne Bedeutung.
Weitere Informationen finden Sie in der EMS- Medienmitteilung vom 15. März 2007, welche anlässlich der Einreichung der Strafanzeige veröffentlicht wurde:
15.3.2007 EMS-CHEMIE AG reicht Strafanzeige ein