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Im Betrugsfall bei der EMS-CHEMIE AG hat das Bundesgericht in einem heute veröffentlichten Entscheid die Beschwerde des ehemaligen Leiters Rechnungswesen abgewiesen und das letztmalige Urteil des Kantonsgerichts Graubünden bestätigt. Der ehemalige Leiter Rechnungswesen ist damit definitiv zu 5 Jahren Gefängnis verurteilt.
Bereits im April 2014 war der ehemalige Leiter Rechnungswesen endgültig zu Schadenersatz gegenüber der EMS-CHEMIE in Höhe von CHF 10 Mio. verurteilt worden.
Das Strafverfahren dauerte insgesamt rund 10 Jahre.